Arbeitseinsätze Schweiz ab 2018


.

UPDATE per 14.03.2018

.

Wie wir heute von Seiten der Handwerkskammer erfahren haben, gibt es zur Neuregelung, die die Eidgenössische Steuerverwaltung zum 01.01.2018 beschlossen hat, seit Februar nochmalige Veränderungen. Grob gesagt (detaillierte Informationen gehen uns noch per mail zu): wir dürfen Möbel in die Schweiz liefern, dies auch im zerlegten Zustand, wenn es für den Transport nötig ist und wir dürfen die Möbel vor Ort beim Kunden auch montieren – montieren als Möbelstück, sie aber nicht mit einem Gebäude, einer Wand verbinden (Beispiel: Schrank freistehend = ja,  eine Einbauküche nicht, ebenso ein Wand-/hängeschrank nicht).

Damit ist die nachfolgende Information (Neuerung zum 01.01.2018) zwar nach wie vor aktuell, die Vorgaben wurden allerdings inzwischen gelockert; für Fragen zum künftigen Vorgehen stehen wir gerne zur Verfügung.

.


 

Ab 01.01.2018 gibt die Eidgenössische Steuerverwaltung einschneidende Veränderungen vor, was die Berechnung von Dienstleistungen in der Schweiz betrifft.

.

Zusätzlich zu den bisher schon vorhandenen Regelungen (Begrenzung Einsatztage, rechtzeitige Anmeldung der Einsätze) kommt nun hinzu, dass ich eine Schweizer Umsatzsteuer beantragen müsste, damit verbunden:  Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss dann auch in der Schweiz – und alles jeweils über Schweizer Ansprechpartner/Kanzleien. Weiterhin müsste ich für auszuführende Dienstleistungen jeweils Kautionen in Auftragshöhe hinterlegen – über eine Schweizer Bank.

.

Das sind Vorgaben, die einen großen Mehraufwand für uns bedeuten, der nicht zu bewältigen ist, und der auch den Kostenrahmen sprengt, Vorgaben, die für uns in keinem Verhältnis stehen.

.

So sehr ich das bedauere – ich werde unter diesen Umständen, solange diese Vorgaben bestehen, keine Montagearbeiten mehr in der Schweiz anbieten/ausführen können (siehe auch: Information der Handwerkskammer Konstanz, Stand: Dezember 2017). Möglich sind mir noch reine Warenlieferungen gegen Rechnung (wie Verkäufe im Einzelhandel).

.


.

An meine Schweizer Kunden

.

Ihnen zum Jahreswechsel mitteilen zu müssen, dass ich Ihnen nicht mehr wie vorher zu Montagearbeiten zur Seite stehen kann, fiel mir nicht leicht.  Wie allerdings ein Telefonat vom 14.03.2018 gezeigt hat, haben sich die Vorgaben inzwischen wieder verändert – alles was nur geliefert und als Einzelmöbelstück montiert werden muss, ist mir nun doch möglich. Nicht möglich ist es nach derzeitigem Stand der Dinge, Montagen (Beispiel: Trennwände oder Einbauküchen) auszuführen.

.

Jörg Gropper

.

Konstanz im  März 2018

.

.